ALLGEMEINE AUFTRAGSBEDINGUNGEN FÜR ÜBERSETZER 

(ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN)


1. Geltungsbereich

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Übersetzerin und ihrem

Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar

vorgeschrieben ist.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerin nur

verbindlich, wenn er diese ausdrücklich anerkannt hat.


2. Umfang des Übersetzungsauftrags

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig

ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.


3. Mitwirkungspflicht und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat die Übersetzerin rechtzeitig über die gewünschte Ausführungsformen der

Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der

Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den

Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber der Übersetzerin einen Korrekturabzug

rechtzeitig vor Drucklegung, sodass die Übersetzerin eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen

und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt

der Auftraggeber dem Übersetzer bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des

Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).

(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von

Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin.

(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher,

dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt

er die Übersetzerin frei.


4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

(1) Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat

zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen, in der Übersetzung enthaltenen

Mängeln.

(2) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des

Mangels geltend gemacht werden.

(3) Beseitigt die Übersetzerin die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer

angemessenen Frist oder lehnt sie die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als

gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf

dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise

die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die

Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen

die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.


5. Haftung

(1) Die Übersetzerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe

Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und

Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind.

Die Übersetzerin trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei

leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.

(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen die Übersetzerin auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1)

Satz 4 verursachten Schadens wird auf 250 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die

ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.

(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für

Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen die Übersetzerin wegen Mängeln der Übersetzung (§

634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der

Übersetzung.

(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche

Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.


6. Berufsgeheimnis

Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im

Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.


7. Mitwirkung Dritter

(1) Die Übersetzerin ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags MitarbeiterInnen oder fachkundige

Dritte heranzuziehen.

(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat die Übersetzerin dafür zu sorgen, dass sich

diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.


8. Vergütung

(1) Die Rechnungen der Übersetzerin sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14

Tagen nach Rechnungsdatum.

(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Die Übersetzerin hat, neben dem vereinbarten Honorar, Anspruch auf die Erstattung der

tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen

Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Die

Übersetzerin kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen.

Die Übersetzerin kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe

seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig ist.

(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit

angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden

Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.


9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis

dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

(2) Die Übersetzerin behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.


10. Rücktrittsrecht

Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass die Übersetzerin die

Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf

sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass die Übersetzerin mit der

Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.


11. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

(2) Erfüllungsort ist der Wohnsitz der Übersetzerin oder der Sitz seiner beruflichen

Niederlassung.

(3) Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.

(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.


12. Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist 

durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten

Zweck möglichst nahe kommt.


13. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart

worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.